Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)
für NextChapter-Programme der mavenport GmbH · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von NextChapter-Leistungen (Coaching-, Trainings- und Vermittlungsunterstützungsprogramme für ausscheidende Mitarbeitende, "Programme") zwischen der mavenport GmbH, Herwarthstr. 21, 50672 Köln ("mavenport", "wir") und Unternehmen als Auftraggeber ("Kunde").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet über dieses Angebot nicht statt.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung eines der auf unserer Website beschriebenen NextChapter-Pakete (u. a. "Corporate Basic", "Corporate Pro", "Corporate Ultra") oder eines individuell vereinbarten Leistungsumfangs, jeweils gemäß dem konkreten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Programme umfassen je nach gebuchtem Paket insbesondere: Eignungsprüfung und Karriereanker-Analyse, Live-Sessions und Gruppen-Coachings, Vorlagen und Leitfäden für die Selbstständigkeit, individuelle 1:1-Coachings sowie Unterstützung bei der Registrierung auf Projektplattformen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Pakets.
(3) mavenport erbringt die Programme in eigener Verantwortung, ggf. unter Einbindung selbstständiger Coaches und Fachpartner als Erfüllungsgehilfen. Ein Erfolg (insbesondere die tatsächliche Erlangung von Projektaufträgen durch die teilnehmenden Mitarbeitenden) wird nicht geschuldet; geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Leistungen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Programme auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem mavenport dem Kunden ein individuelles schriftliches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses schriftlich (auch per E-Mail) annimmt, oder indem mavenport eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Durchführung der Programme erforderlichen Informationen (insbesondere Kontaktdaten der teilnehmenden Mitarbeitenden) rechtzeitig zur Verfügung und wirkt an der organisatorischen Abstimmung (z. B. Terminfindung) angemessen mit.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Kontakt- und ggf. weiterer personenbezogener Daten der teilnehmenden Mitarbeitenden an mavenport berechtigt ist, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben (u. a. Information der Beschäftigten, Einbindung des Betriebsrats, soweit erforderlich).
(3) Verzögert sich die Durchführung der Programme aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; ein hierdurch bedingter Mehraufwand kann von mavenport gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 286, 288 BGB.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des jeweiligen Programms ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mavenport insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, einschließlich personenbezogener Daten teilnehmender Mitarbeitender, streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertrags hinaus fort.
§ 8 Datenschutz
Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO bzw. treffen eine Regelung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO, sofern die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit dies erfordert. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Geistiges Eigentum
Sämtliche im Rahmen der Programme bereitgestellten Materialien (u. a. Vorlagen, Leitfäden, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Kunden bzw. den teilnehmenden Mitarbeitenden ausschließlich für die eigene Nutzung im Rahmen des Programms verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb dieses Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mavenport.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) mavenport haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mavenport oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet mavenport auch bei einfacher Fahrlässigkeit, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von mavenport ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik) berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Pflichten für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung auszusetzen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Köln.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.